Erfindungen patentieren

Patente schützen Erfindungen

Das Patent ist das bekannteste Schutzrecht für eine Erfindung. Wer ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldet, sichert neue technische Produkte und Verfahren gegen Nachahmung. Das Patent bietet seinem Inhaber für maximal 20 Jahre das alleinige Benutzungsrecht an der geschützten Erfindung und somit ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten (Nutzungsmonopol). Es belegt die Innovationskraft des Patentinhabers und kann ebenso zu Marketingzwecken genutzt werden.

Das Patent ist ein eigener Wertgegenstand bzw. eigenständiger Vermögensgegenstand, der verkauft werden kann und insbesondere handelbar ist. Der Patentinhaber kann auch Lizenzen vergeben und seinen Lizenznehmern die Verwertung erlauben.

Wir beraten Sie bei der Beurteilung und Auswahl schützenswerter Erfindungen, kümmern uns um die Patent-Anmeldung beim DPMA und Europäischen Patentamt (EPA) und begleiten Sie durch den gesamten Erteilungsprozess.

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Patent anmelden

Patentierbar sind technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das heißt, sie dürfen nicht zum weltweiten Stand der Technik gehören, die der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag schriftlich oder mündlich zugänglich war.

Eine Idee ist übrigens nicht patentfähig. Erst die technische Umsetzung einer Idee gilt als Erfindung und kann beim DPMA, EPA oder bei der WIPO zum Patent angemeldet werden.

Patentrecherche

Auf Antrag prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Europäische Patentamt (EPA) die für eine Patenterteilung notwendigen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegenüber dem relevanten Stand der Technik. Dazu gehört u.a. eine amtlich durchgeführte Recherche zum Stand der Technik in den einschlägigen Patentdatenbanken. Diese Prüfung gegenüber dem Stand der Technik durch erfahrene Rechercheure und Prüfer verleiht dem erteilten Patent seine hohe Rechtssicherheit.

Trotzdem ist es hilfreich, sich durch eigene Patentrecherche selbst einen Überblick zu verschaffen. Sie gewährleistet, dass der Schwerpunkt einer Patentanmeldung auf Bereiche gelegt wird, die besonders erfinderisch und innovativ sind.

Geheimhaltung

Zum Stand der Technik gehören auch alle Informationen, die der Patentanmelder oder seine Partner selbst veröffentlicht/präsentiert haben. Entsprechend wichtig ist es, eine Erfindung vor der Patentanmeldung beim DPMA unbedingt geheim zu halten. Lässt sich das nicht vermeiden, sollte zwingend ein Geheimhaltungsvertrag abgeschlossen werden.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich zur tatsächlichen Geheimhaltung gemäß eines NDAs (Non-Disclosure-Agreement) bzw. einer Geheimhaltungsvereinbarung auch wirklich alle Erklärenden an die Verschwiegenheit und die Geheimhaltung halten müssen. Einen hundertprozentigen Schutz stellt eine solche Vereinbarung nicht dar. Im Zweifel gilt: Erst das Patent anmelden, dann darüber sprechen.

HQuadrat vertritt Sie direkt

EPO - Europäisches Patentamt
WIPO - World Intellectual Property Organization
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
 

 

  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • World intellectual property organization (WIPO)

Patentförderung sichern

WIPANO bietet für die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte eine Patentförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freie Erfinder und Hochschulen.

Das Patentförderungsprogramm verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu unterstützen

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