Weltweiter Patentschutz

Patentschutz im Ausland

Die Patentanwaltskanzlei Hansen kümmert sich darum, dass Sie auch im Ausland Patentschutz für Ihre Erfindung erlangen. Möglich ist die Anmeldung in einem bestimmten Land, innerhalb Europas beim Europäischen Patentamt (EPA), über das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) oder weltweit nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT).

Wollen Sie Ihre Erfindung nur in ausgewählten Staaten schützen, empfehlen sich gezielte nationale Anmeldungen, ansonsten macht eine europäische oder internationale Patentanmeldung Sinn.

Patentanwalt Hansen verfügt über ein internationales Partnernetz mit weltweit ansässigen Korrespondenzanwälten. HQuadrat kümmert sich gern um Ihre internationale Anmeldung sowie die Schutzrechtsstrategie.

Territorialitätsprinzip

Patente gelten grundsätzlich nur in dem Land, für das sie erteilt werden. Das heißt, dass Inhaber Rechte aus einem vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilten Patent auch nur in Deutschland geltend machen können.

Wenn Sie Ihren Patentschutz auf das Ausland ausdehnen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Patentanwalt Hansen berät Sie gern.

Prioritätsrecht

Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag in Deutschland steht dem Anmelder für eine Patentanmeldung im Ausland ein Prioritätsrecht zu. Innerhalb dieser Frist wird Ihre Anmeldung im Ausland so behandelt, als wäre sie zeitgleich mit der deutschen Anmeldung erfolgt.

Nach Ablauf der Prioritätsfrist ist es nicht mehr möglich, die Schutzwirkung rückwirkend auch auf das Ausland auszudehnen.

Internationale Patentanmeldungen nach PCT

Eine internationale Patentanmeldung ist im Rahmen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT, engl. Patent Cooperation Treaty) unkompliziert möglich. In einem einzigen Prozess können Sie das Patent gebündelt für alle PCT-Staaten (über 140) für 30 Monate anmelden.

Spätestens nach Ablauf der 30 Monate beginnt die nationale Anmeldephase gesondert in den gewünschten Ländern. Es fallen dann jeweils die nationalen Gebühren an.

HQuadrat vertritt Sie direkt

EPO - Europäisches Patentamt
WIPO - World Intellectual Property Organization
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
 

 

  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • World intellectual property organization (WIPO)

Patentförderung sichern

WIPANO bietet für die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte eine Patentförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freie Erfinder und Hochschulen.

Das Patentförderungsprogramm verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu unterstützen

» erfahren Sie mehr

Weltweit geschützt

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Die Patentanwaltskanzlei

Jochen Hansen

Patentanwalt
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Um Ihnen von Anfang an einen sicheren Schutz Ihrer Erfindung zu bieten, besprechen wir Details zu Ihrer Idee oder Erfindung ausschließlich in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch.