Schutzrechte durchsetzen

Rechtsgrundlage Schutzrecht

Wir begleiten Erfinder auf ihrem Weg zu unternehmerischem Erfolg. Wir übernehmen die Recherche, Formulierung von Ansprüchen und Beschreibung, Anmeldung und Überwachung von gewerblichen Schutzrechten und gehen

zusammen mit unseren Mandanten konsequent gegen Verletzer von Schutzrechten vor. Denn ohne Schutzrechte gilt das Recht der Kopierfreiheit. Oder anders: Kopieren ist erlaubt, es sei denn, es existiert ein Schutzrecht.

Patentverletzung, was nun?

Nur wer Rechte hat, kann Rechte durchsetzen. Gewerbliche Schutzrechte dienen bei juristischen Streitigkeiten als Grundlage, die es ermöglichen, rechtlich gegen Patentverletzungen wie Nachahmung, Fälschung, illegale Herstellung oder Verkäufe vorzugehen. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb Europas oder weltweit.

Erteilte Patente, eingetragene Marken, rechtsbeständige Gebrauchsmuster oder ein eingetragener Designschutz verleihen seinem Inhaber das Recht, jedem anderen die Benutzung zu verbieten.

Geschieht dies doch, liegt eine Schutzrechtsverletzung vor, die untersagt werden kann und aus der ggf. Schadenersatzforderungen abgeleitet werden können. Patentanwalt Hansen kümmert sich um die konsequente Durchsetzung Ihrer Schutzrechte im Streitfall.

Kollisionsgefahr

Über eine Million Schutzrechte vergeben Patentämter weltweit pro Jahr. Die Wahrscheinlichkeit, bei einer neuen Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder bei einer internationalen PCT-Patentanmeldung mit den Schutzrechten anderer zu kollidieren, ist entsprechend groß. Darum besteht auch für Rechteinhaber beständig die Gefahr, von Dritten angegriffen zu werden.

Mit der Patentanwaltskanzlei Hansen haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Schutzrechte im Fall von Schutzrechtsverletzungen konsequent durchsetzt und bei Angriffen aus gewerblichen Schutzrechten an Ihrer Seite steht.

Schutzrecht-Überwachung

Bei der Fülle an Neuanmeldungen, die jedes Jahr weltweit gemacht werden, lohnt es sich, Marken und Patente aktiv zu überwachen, sich über neu eingetragene Schutzrechte zu informieren und nach möglichen Kollisionen Ausschau zu halten. Nur so kann eine Schutzrechtsverletzung früh unterbunden werden.

Lassen Sie Ihre Marken und Patente aktiv von HQuadrat überwachen. Wir kontrollieren, ob Dritte ähnliche Marken, Produkte oder Dienstleistungen wie unsere Mandanten anmelden wollen und steigen im Zweifel in laufende Patent-Erteilungsverfahren ein.

Schutzrechte anderer angreifen

Sollten Sie bei einer Recherche auf störende gewerbliche Schutzrechte stoßen, können Sie das Patent, die Marke, das eingetragene Design oder das Gebrauchsmuster des Wettbewerbers auf verschiedenen Wegen anfechten.

Für Gebrauchsmuster kann ein Löschungsantrag beim DPMA gestellt werden, gegen Patentanmeldungen kann mit einer Einwendung, gegen erteilte Patente mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage vorgegangen werden.

Schadensersatz & Co

Gewerbliche Schutzrechte sind Verbietungsrechte, die Dritten die Nutzung des Schutzrechtsgegenstandes ohne Erlaubnis des Inhabers untersagen. Wer Schutzrechte verletzt, kann auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden. Dennoch kommen Verletzungen von Schutzrechten immer wieder vor, zum Teil auch wissentlich.

Stellt der Patentinhaber fest, dass seine Patentrechte verletzt werden, kann er per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage folgende Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassung der Verletzungshandlung
  • Schadensersatz
  • Beschlagnahmung der Verletzungsprodukte
  • Vernichtung der Verletzungsprodukte

Um Ihr Schutzrecht durchzusetzen, haben Sie mehrere Möglichkeiten - wir beraten Sie gern.

 

 

HQuadrat vertritt Sie direkt

EPO - Europäisches Patentamt
WIPO - World Intellectual Property Organization
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
 

 

  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • World intellectual property organization (WIPO)

Patentförderung sichern

WIPANO bietet für die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte eine Patentförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freie Erfinder und Hochschulen.

Das Patentförderungsprogramm verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu unterstützen

» erfahren Sie mehr

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