Lexikon
Arbeitnehmererfindung | Der Großteil aller Erfindungen wird am Arbeitsplatz gemacht. Eine solche Erfindung wird als Arbeitnehmererfindung oder Diensterfindung bezeichnet. Das Arbeitnehmererfindergesetz regelt den Ablauf, wenn eine Erfindung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde. Unter anderem finden sich darin Bestimmungen zur Meldepflicht, zur Inanspruchnahme und zur Vergütung. |
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) | Das Deutsche Patent- und Markenamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Das DPMA erteilt Patente und trägt andere gewerbliche Schutzrechte ein. |
Diensterfindung | siehe Arbeitnehmererfindung |
ECLA – Europäische Patentklassifikation | Das Europäische Klassifikationssystem wird von den Prüfern des Europäischen Patentamts (EPA) als Unterstützung bei der Recherche des Standes der Technik benutzt. Es handelt sich um eine Erweiterung der Internationalen Patentklassifikation (IPC), die ständig weiterentwickelt und aktualisiert wird. |
Erfinderische Tätigkeit | Sie wurde früher als „Erfindungshöhe“ bezeichnet. Eine Erfindung gilt dann als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn diese Erfindung sich nicht aus dem Stand der Technik für den Fachmann naheliegend herleiten lässt. |
Erfindung | Eine Erfindung ist eine neue technische Lösung, die nicht nur eine Idee, sondern vor allem auch technisch umsetzbar ist. Soll diese Erfindung patentiert werden, muss sie außerdem gewerblich nutzbar sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. |
EUIPO - Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum | EUIPO ist die englische Abkürzung für Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, früher Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Es ist Bestandteil der Europäischen Union. Hier werden EU-Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet. |
Europäisches Patentamt (EPA) | Mit dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) wurde das Europäische Patentamt (EPA) oder englisch European Patent Organisation (EPO) mit Hauptsitz in München geschaffen. Das Europäische Patent besitzt in jedem Vertragsland, für das es validiert worden ist, grundsätzlich dieselbe Wirkung. |
Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) | Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) dient dem Zweck, eine Vereinfachung des Erteilungsverfahrens für Patente in Europa zu bewirken. Nach der zentralisierten Erteilung wird das Europäische Patent in allen Vertragsstaaten wie ein nationales Patent behandelt. |
Formenschatz | Entscheidend für den Schutzumfang eines Geschmacksmusters ist, ob sich das Design wesentlich vom vorbekannten, bereits bestehenden Formenschatz unterscheidet. Der Formenschatz umfasst alle bereits bekannten Muster und Designs. |
Gebrauchsmuster | Ein Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, das schnell erlangt werden kann und maximal zehn Jahre gilt. Es wird bei der Eintragung nicht auf Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. |
Geheimhaltungsvereinbarung | Bei der Geheimhaltungsvereinbarung (engl. Non-Disclosure Agreement (NDA)) handelt es sich um ein Übereinkommen zwischen dem Erfinder eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts und potenziellen Interessenten, Investoren oder anderen Informierten, das Stillschweigen über die entsprechende Erfindung festschreibt. Auf diese Weise sollen sensible Informationen vor der Patentveröffentlichung geheim gehalten werden. |
Geschmacksmuster | Bei einem Geschmacksmuster (auch: eingetragenes Design) handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, das die äußere Gestaltung eines Produkts, sein Design, schützt. Ein Geschmacksmuster ist nur dann rechtswirksam, wenn es neu ist und Eigenart aufweist. |
Gewerbliche Schutzrechte | Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Patente, Gebrauchsmuster, Marken und eingetragene Designs (Geschmacksmuster). Sie bieten Ihren Inhabern einen zeitlich begrenzten Schutz (Marken können beliebig oft verlängert werden) vor Nachahmung durch Konkurrenten. |
Intellectual Property (IP) | Intellectual Property (dt. geistiges Eigentum) bezeichnet das (Neu)Wissen eines Menschen, das er sich durch kreative, intellektuelle Anstrengungen angeeignet hat. In der Wirtschaft stellt das geistige Eigentum immer auch einen bedeutsamen Teil des Unternehmensvermögens dar und wird als Immaterialgut bezeichnet. |
Internationale Marke | Es ist möglich, eine Marke nach dem Madrider Markenabkommen auch international registrieren zu lassen und damit den Markenschutz auf andere Staaten der Welt auszudehnen. Der entsprechende Antrag auf internationaler Markenregistrierung wird über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt. |
IPC – Internationale Patenklassifikation | Die internationale Patentklassifikation dient dazu, Patente und Gebrauchsmuster in diverse Kategorien und Unterkategorien einzuteilen. Weltweit klassifizieren Patentbehörden nach der IPC. So können Informationen über Patente aus einem bestimmten Themengebiet leichter gefunden werden. |
Locarno-Klassifikation | Mithilfe der Locarno-Klassifikation, das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird, werden international Geschmackmuster (eingetragene Designs) klassifiziert und so einheitlich verschiedenen Kategorien zugeordnet. |
Marke | Eine eingetragene Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und sie von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Schutzfähig sind sowohl Worte, Buchstaben und Zahlen als auch Abbildungen, akustische Signale oder dreidimensionale Gebilde, sofern sie ein unverwechselbares Zeichen ergeben. |
NIZZA-Klassifikation | Bei der Nizza-Klassifikation handelt es sich um ein Abkommen, das 1957 geschlossen wurde, um eine internationale Einteilung von Waren und Dienstleistungen vorzunehmen. Entsprechend dieses Verzeichnisses legt der Anmelder einer Marke fest, für welche Waren und Dienstleistungen seine Marke registriert werden soll. |
Patent | Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das vom Deutschen Patent- und Markenamt auf Anmeldung erteilt wird und eine technische Erfindung 20 Jahre lang vor Nachahmung schützt. Der Patentinhaber darf Dritten die Nutzung dieser Erfindung verbieten. |
Patentansprüche | Bilden einen Teil der Anmeldung. Hier formuliert der Anmelder, was als patentfähig geschützt werden soll. Die Patentansprüche legen den Schutzbereich eines Patents fest. |
Patentanwalt | Ein Patentanwalt vertritt und berät seine Mandanten rund um den gewerblichen Rechtsschutz und den Schutz geistigen Eigentums. Patentanwälte haben sowohl ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium als auch eine juristische Zusatzausbildung. |
Patent Cooperation Treaty (PCT) | Dieser Zusammenarbeitsvertrag wurde 1970 geschlossen, um die internationale Anmeldung einer Erfindung möglich zu machen. Eine Patentanmeldung nach PCT ist in den über 140 Mitgliedsstaaten wirksam. |
Patentfamilie | Wird ein Patent in mehreren Ländern unter Prioritätsbeanspruchung angemeldet, handelt es sich um eine Patentfamilie. |
Patentverletzung | Eine Patentverletzung liegt vor, wenn ein Dritter die patentierte Erfindung ohne Erlaubnis benutzt. In diesem Fall kann der Patentinhaber auf Unterlassung, Auskunft und ggf. Vernichtung (Schadenersatz) klagen. |
Prioritätsdatum | Das Datum des Anmeldetags der ersten Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts spielt eine entscheidende Rolle. Es kann innerhalb der Prioritätsfrist (je nach Schutzrechtsart 6 Monate oder ein Jahr) auch für eine Anmeldung bei einem anderen Patentamt im Ausland angegeben werden. |
Rechtsstand | Der Rechtsstand gibt Auskunft über den Verfahrensstand eines Schutzrechts und über seine Inhaber. Dieser Status kann beispielsweise über das Register des Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) abgerufen werden. |
Unionsmarke | Wie auch die nationale Marke verfolgt die Unionsmarke, früher Gemeinschaftsmarke genannt, den Zweck, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Wer eine Unionsmarke eintragen lässt, genießt Kennzeichenschutz in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union. |
World Intellectual Property Organization (WIPO) | Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) in Genf ist eine Organisation der Vereinten Nationen und verfolgt das Ziel, den Schutz geistigen Eigentums weltweit zu fördern. Die WIPO verwaltet unter anderem internationale Patentanmeldungen nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT, Patent Cooperation Treaty), den mehr als 140 Staaten angehören. |
- Bundespatentgericht (BPatG)
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- World intellectual property organization (WIPO)
Patentförderung sichern
WIPANO bietet für die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte eine Patentförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freie Erfinder und Hochschulen.
Das Patentförderungsprogramm verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu unterstützen
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Jochen Hansen
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