Eingetragenes Design

Designs binden Kunden

Das Design eines Produkts, das äußere Erscheinungsbild, ist ein schützenswertes Gut und häufig ebenso wertvoll wie das Produkt oder die dahinterstehende Technik selbst. Designs wecken Gefühle, setzen Impulse und bieten Orientierung.

Die Produktgestaltung bindet Kunden an ein Produkt. Nicht selten stellt das Design sogar das einzige Unterscheidungsmerkmal für den Verbraucher dar. Damit ist es zugleich eines der wichtigsten Kaufkriterien.

Wer innovative Designs für seine Produktgestaltung entwickelt, sollte sich parallel auch um den Schutz dieses Designs bemühen. Ein eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster) schützt die Farb- und Formgebung einer Fläche (Muster) oder eines dreidimensionalen Gegenstands (Modell) vor Nachahmern.

Vorraussetzungen Designschutz

Im Gegensatz zum Patent, das Leistungen im technischen Bereich schützt, betrifft das eingetragene Design (Geschmacksmuster) ästhetische, kreative Leistungen im Bereich der Produktgestaltung.

Ein Design kann ins Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen werden, wenn das Design neu ist und eine Eigenart aufweist.

Das heißt, dass das Design sich vom vorbekannten Formenschatz, nämlich von anderen Modellen/Mustern abheben muss. Der Gesamteindruck, den ein Design bei einem informierten Beobachter hervorruft, darf nicht derselbe sein, den ein anderes Muster bei diesem Beobachter hervorruft.

Designschutz: Umfang & Dauer

Bei dem eingetragenen Design (ehemals Geschmacksmuster) handelt es sich um ein Schutzrecht mit absoluter Sperrwirkung. Das heißt, dass ausschließlich der Inhaber des eingetragenen Designs es für seine Produktgestaltung benutzen darf. Er hat das Recht, anderen die Verwendung des Designs zu verbieten. Der Rechteinhaber hat Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, wenn seine Schutzrechte durch Dritte verletzt werden.

Ein eingetragenes Design (Geschmacksmuster) garantiert ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Farb- und Formgebung eines Produkts. Der Designschutz gilt zunächst für fünf Jahre und kann durch mehrmaliges Verlängern auf maximal 25 Jahre ausgedehnt werden.

Design-Überwachung

Nur wer seine Wettbewerber ständig im Blick behält, kann schnell und effizient auf Veränderungen und Veröffentlichungen der Konkurrenz reagieren. Gerne überwachen wir für unsere Mandanten dauerhaft alle relevanten Design-Eintragungen.

So bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen am Markt auf dem Laufenden und sind zugleich jederzeit in der Lage, Ihre Schutzrechte geltend zu machen.

Designrecherche

Bevor Sie ein Design eintragen lassen, sollte HQuadrat eine ausführliche Recherche nach bereits vorhandenen eingetragenen Designs (Geschmacksmustern) und sich daraus ergebenden kollidierenden Schutzrechten durchführen.

So kann sichergestellt werden, dass Ihr Design die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt und keine älteren Schutzrechte verletzt.

Das DPMA führt eine solche Recherche bei Designs nicht durch. Es prüft lediglich, ob die formalen Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt sind. Daraus, dass ein Design eingetragen wird, kann folglich nicht abgeleitet werden, dass es die wesentlichen Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllt.

HQuadrat vertritt Sie direkt

EPO - Europäisches Patentamt
WIPO - World Intellectual Property Organization
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
 

 

  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • World intellectual property organization (WIPO)

Patentförderung sichern

WIPANO bietet für die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte eine Patentförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freie Erfinder und Hochschulen.

Das Patentförderungsprogramm verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu unterstützen

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