Arbeitnehmererfindergesetz

Diensterfindung: Angemessene Vergütung für Erfinder

Eine Arbeitnehmererfindung ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit macht und die als Patent oder Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden kann. Die Mehrzahl aller in Deutschland gemachten Patentanmeldungen sind Erfindungen von Arbeitnehmern und damit sogenannte Diensterfindungen.

Nach dem Arbeitnehmererfindergesetz hat grundsätzlich der Arbeitgeber Anspruch auf die Erfindung, der Arbeitnehmer hat als Erfinder im Gegenzug Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die von ihm geschaffene Erfindung.

In Streitfällen geht es häufig entweder um die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Diensterfindung durch den Arbeitgeber oder um die Höhe einer angemessenen Vergütung für den Erfinder.

Patentanwalt Jochen Hansen von HQuadrat verfügt über große Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitnehmererfindung – sowohl auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite. Im Zentrum seiner Arbeit steht das Bemühen, möglichst diskret Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden.

Vorgehen bei einer Diensterfindung

Meldepflicht

Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Diensterfindung unmittelbar schriftlich zu melden. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug dazu verpflichtet, den Erhalt der Meldung über die Arbeitnehmererfindung ebenfalls in Textform zu bestätigen.

Inanspruchnahme

Sobald einem Arbeitgeber eine Diensterfindung durch einen seiner Mitarbeiter gemeldet wurde, hat er das Recht auf Inanspruchnahme der Erfindung. Mit dieser Inanspruchnahme übernimmt er alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung. Verzichtet der Arbeitgeber darauf, die Erfindung in Anspruch zu nehmen, muss er dem Arbeitnehmer gegenüber die Erfindung innerhalb von vier Monaten ausdrücklich freigeben. Jede Diensterfindung, für die keine Freigabe erteilt wird, gilt als in Anspruch genommen.

Patent-Anmeldepflicht

Wird eine Diensterfindung durch einen Arbeitgeber in Anspruch genommen, ist dieser verpflichtet, diese sofort als Patent (oder als Gebrauchsmuster) anzumelden.

Vergütung für Erfinder

Für jede vom Arbeitgeber in Anspruch genommene Arbeitnehmererfindung steht dem betreffenden Arbeitnehmer eine Vergütung zu. Die Höhe dieser Vergütung für den Erfinder ist in den Vergütungsrichtlinien des Arbeitnehmererfindergesetzes geregelt.

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